Von Katharina Bachmann
Eine Frage, die im Zusammenhang mit der Planung für das nächste Schuljahr immer wieder auftaucht, ist jene nach der Einteilung der Klassen- und Schüler*innengruppen. Hier kommt dem
Schul-gemeinschaftsausschuss (SGA), dem Schulforum oder dem Schulclusterbeirat eine besondere Bedeutung zu.
Während früher die Bildung von Klassen und Gruppen durch die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung geregelt war, liegt diese nun im Kompetenzbereich der Schulleitung. Diese legt unter
Berücksichtigung u. a. der räumlichen Möglichkeiten, der Erfordernisse der Pädagogik und Sicherheit und der möglichen Belastung der Lehrpersonen fest, unter welchen Voraussetzungen Klassen und
Gruppen zu bilden sind.
Die Schulleitung muss dann diese Festlegung spätestens 6 Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres dem SGA, dem Schulforum oder dem Schulclusterbeirat zur Kenntnis bringen. Sollte das Gremium dieser
Planung nicht zustimmen und kein Einvernehmen hergestellt werden können, so hat es das Recht, den Sachverhalt der Bildungsdirektion zur Prüfung bis spätestens 4 Wochen vor Ende des
Unterrichtsjahres vorzulegen. Dieses Ansuchen um Überprüfung muss jedoch von zumindest zwei Drittel des Gremiums unterstützt werden. Die Bildungsdirektion muss dann zusammen mit der zuständigen
Landespersonalvertretung (Zentral- oder Fachausschuss) bis Ende des Unterrichtsjahres eine Entscheidung treffen.
Genaueres ist im Schulorganisationsgesetz (SchOG) § 8a Abs. 2. zu
finden:
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